Die Datenplattform entwickelt sich weiter:
Im Mai 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag zu einem gemeinsamen Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) eingebracht.
Nach intensiven Verhandlungen wurde eine entsprechende EU-Verordnung am 24. April im Europäischen Parlament verabschiedet. Diese Verordnung soll zukünftig die Nutzbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten in Gesundheitsversorgung, Forschung und Gesundheitspolitik verbessern und standardisieren.
Die Datenplattform wurde im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) für die Erforschung von SARS-CoV-2 und COVID-19 eingerichtet und sollte Forschungseinrichtungen die Nutzung von Daten aus dem Österreichischen Epidemiologischen Meldesystem (EMS) ermöglichen.
Forschungseinrichtungen haben auf dieser Plattform nach wie vor die Möglichkeit, sich für einen Zugang zu den Daten aus dem Epidemiologischen Meldesystem akkreditieren zu lassen, überdies besteht nach erfolgter Akkreditierung die Möglichkeit, Zugriff auf anonymisierte Hospitalisierungsdaten sowie anonymisierte Daten zur COVID-19 Schutzimpfung zu erhalten.
In der Verordnung zum EHDS sind nationale Gesundheitsdaten Zugangsstellen (Health Data Access Bodys, HDABs) vorgesehen, deren geplante Aufgaben und Prozesse Überschneidungen und Ähnlichkeiten, mit denen der Datenplattform ausweisen. Eine zentrale Aufgabe der Datenplattform wird es daher zukünftig sein, das BMSGPK bei der Vorbereitung eines österreichischen HDAB zu unterstützen und dabei die Erfahrungen und Prozesse für die Bereitstellung von Gesundheitsdaten einzubringen.
Im Zuge dieser Rolle wird die Datenplattform in einem ersten Schritt in „Zugangsportal für Gesundheitsdaten“ umbenannt, es werden dabei weiterhin anonymisierte, historisierte Daten aus dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) zu COViD-19 zur Verfügung stehen, sowie Hospitalisierungsdaten von Patientinnen und Patienten mit Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19, inklusive anonymisierter Daten der Intensivdokumentation (Satzarten I11-SAPS3 & I12-TISS-A).
Zusätzlich werden zukünftig den akkreditierten Einrichtungen (anonymisierte) Hospitalisierungsdaten abseits von COVID-19 zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck werden organisatorische Anpassungen vorgenommen. Die Bereitstellung von zusätzlichen Daten soll u.a. dabei helfen, Prozesse in der Bereitstellung von Daten zu optimieren und die Erfahrungen entsprechend weitergeben zu können.