Welche Daten werden zur Verfügung gestellt?
Die Daten, die im Portal bereitgestellt werden, basieren zunächst auf (den historisierten) Datenkörpern, die im Rahmen der Datenplattform COVID-19 zu Verfügung gestellt wurden das betrifft:
- Daten aus dem Statistikregister, das gemäß § 4a Epidemiegesetz für statistische Auswertungen und wissenschaftliche Forschung aus dem Register anzeigepflichtiger Krankheiten des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) erstellt wird. Daraus wurde ein Standarddatensatz, generiert in dem Daten zur COVID-19 Schutzimpfungen integriert wurden.
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Anonymisierte Hospitalisierungsdaten von Patientinnen und Patienten mit einer Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19. Diese Daten beruhen auf den Abrechnungsdaten der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF). Diese Daten enthalten zudem anonymisierter Informationen der Intensivdokumentation der Satzarten I11-SAPS3 (Simplified Acute Physiology Score) sowie I12-TISS-A (Simplified Therapeutic and Intervention Scoring System), die auch klinische Parameter enthalten.
Details zur Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung finden Sie hier.
Die Daten aus dem Statistikregister des EMS sowie die Hospitalisierungsdaten werden jeweils anonymisiert zur Verfügung gestellt und können daher vorerst nicht kombiniert/verknüpft werden.
- Ab April 2025 werden zudem Daten aus dem "Panel Gesundheitsförderung" zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine repräsentative Wiederholungsbefragung der österreichischen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren. Diese wurde erstmals im September 2023 durchgeführt. 2024 wurden vierteljährlich Erhebungen durchgeführt. Ab 2025 werden drei Erhebungen pro Jahr durchgeführt
Eine detaillierte, verordnungskonforme Beschreibung der Daten, die sich an internationalen Standards der Second Joint Action Towards the European Health Data Space – TEHDAS2 orientiert ist derzeit in Arbeit.
Wie werden die Daten zur Verfügung gestellt?
Die Bereitstellung der Daten erfolgt unter höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit. Daher ist es u. a. erforderlich, dass sich Forschungseinrichtungen durch den Beirat akkreditieren lassen, um die Daten verarbeiten zu dürfen.
Der Zugriff auf die Daten ist nach Abschluss eines Datenverwendungsvertrags unter Angabe des durch die GÖG übermittelten Benutzernamens und Passworts möglich.
Die Daten werden zum Zwecke der Reproduzierbarkeit der Ergebnisse versioniert zur Verfügung gestellt.
Das Portal orientiert sich an den FAIR-Prinzipien (findable, accessible, interoperable, reuseable) zur Nutzbarmachung digitaler Daten für die Forschung.
- Auffindbarkeit: Die Datenplattform wird über eine Website mit entsprechenden Metainformationen für Suchmaschinen zur Verfügung gestellt. Sie wird auch über die offizielle Seite des zuständigen Bundesministeriums sowie über die Website der Gesundheit Österreich GmbH zugänglich sein. Wir werden uns auch um eine Eintragung in relevante Register internationaler Forschungsdatenplattformen (z.B. https://www.re3data.org/) bemühen.
- Zugänglichkeit: Aufgrund der Datenschutzbestimmungen und der Sensibilität der Daten ist der EMS-Datensatz nicht offen zugänglich. Interessierte Forschende können jedoch über diese Website um Akkreditierung ansuchen, die eine Datennutzung ermöglicht. Verwenden Sie dazu das entsprechende Online-formular. Bei Fragen wenden Sie sich an HealthData@goeg.at
- Interoperabilität: Entsprechend dem FAIR-Prinzip der Interoperabilität bemühen wir uns um eine Beschreibung der Metadaten (konkret der Attribute/Variablen) nach forschungsfeldspezifischen Standardterminologien.
- Nachnutzung: Wir versuchen die Nachnutzung und Reproduktion durch die Beschreibung der Daten und Metadaten so gut es geht zu ermöglichen. Die spezielle Natur der EMS-Daten verunmöglicht aktuell eine freie Lizenzierung. Im Detail werden die Möglichkeiten zur Nachnutzung im jeweiligen Datenverwendungsvertrag geregelt.