Hintergrundinformationen zum EMS
Das Epidemiologische Meldesystem (EMS) ist eine gemeinsame Datenbank aller österreichischen Bezirksverwaltungsbehörden (BVB), aller Landessanitätsdirektionen, des Gesundheitsministeriums sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gem. § 4 Epidemiegesetz 1950, in das sämtliche anzeigepflichtige Erkrankungen eingemeldet werden, woraus ein entsprechendes Register erstellt wird.
Diese Daten werden parallel, gemäß § 4a Epidemiegesetz in ein Statistikregister überführt, das der Statistik und der wissenschaftlichen Forschung dient. Die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Daten basieren auf diesem Statistikregister. Die Daten werden den Forschungseinrichtungen nach erfolgter Akkreditierung zugänglich gemacht.
Primär dient das System den Bezirksverwaltungsbehörden dazu, Aufgaben zu erfüllen, welche die Durchführung von Erhebungen des Auftretens anzeigepflichtiger Krankheiten betreffen.
Die Datenmeldewege sind hier zusammengefasst dargestellt.