Aufgaben des Beirats
Dem Beirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Der Beirat beschließt die Verfahrensordnung, welche das Akkreditierungsprozedere, die datenschutztechnischen Anforderungen, die Anforderungen an die Datenbereitstellung und die Standards für die vertraglichen Grundlagen mit den Datennutzerinnen und -nutzern regelt.
Der Beirat beschließt die Akkreditierung von Forschungseinrichtungen unter Berücksichtigung des festgelegten Akkreditierungsprozederes.
Der Beirat berät hinsichtlich der wissenschaftlichen Anforderungen an die Datenplattform.
Es besteht überdies die Möglichkeit, themenbezogen beratende Mitglieder ohne Stimmrecht beizuziehen.
Mitglieder des Beirats
- Dr. Maria Kletečka-Pulker
Vorsitzende und stimmberechtigtes Mitglied
LBI Digital Health and Patient Safety - Dr. Gerald Bachinger
stimmberechtigtes Mitglied
Sprecher der ARGE PatientenanwältInnen - Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó
stimmberechtigtes Mitglied
Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht - Univ.-Prof. Dr. Klaus Markstaller
stimmberechtigtes Mitglied
Medizinische Universität Wien, Universitätsklinik für Anästhesie - Rektor Univ.-Prof. Dr. Markus Müller
stimmberechtigtes Mitglied
Medizinische Universität Wien - ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann
beratendes Mitglied ohne Stimmrecht
Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsführer - Dr. Susanne Rabady
stimmberechtigtes Mitglied
Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH; Department für Allgemeine Gesundheitsstudien, Kompetenzzentrum für Allgemein- und Familienmedizin - DI Dr. Eva Lang
stimmberechtigtes Mitglied
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VII, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem - Prim. Univ.-Doz. Dr. Christoph Wenisch
stimmberechtigtes Mitglied
Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital 4. Medizinische Abteilung mit Infektions- und Tropenmedizin