Aufgaben des Beirats

Dem Beirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

Der Beirat beschließt die Verfahrensordnung, welche das Akkreditierungsprozedere, die datenschutztechnischen Anforderungen, die Anforderungen an die Datenbereitstellung und die Standards für die vertraglichen Grundlagen mit den Datennutzerinnen und -nutzern regelt.

Der Beirat beschließt die Akkreditierung von Forschungseinrichtungen unter Berücksichtigung des festgelegten Akkreditierungsprozederes.

Der Beirat berät hinsichtlich der wissenschaftlichen Anforderungen an die Datenplattform.

Es besteht überdies die Möglichkeit, themenbezogen beratende Mitglieder ohne Stimmrecht beizuziehen.

Mitglieder des Beirats

  • Dr. Maria Kletečka-Pulker
    Vorsitzende und stimmberechtigtes Mitglied
    LBI Digital Health and Patient Safety
  • Dr. Gerald Bachinger
    stimmberechtigtes Mitglied
    Sprecher der ARGE PatientenanwältInnen
  • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó
    stimmberechtigtes Mitglied
    Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht
  • Univ.-Prof. Dr. Klaus Markstaller
    stimmberechtigtes Mitglied
    Medizinische Universität Wien, Universitätsklinik für Anästhesie
  • Rektor Univ.-Prof. Dr. Markus Müller
    stimmberechtigtes Mitglied
    Medizinische Universität Wien
  • ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann
    beratendes Mitglied ohne Stimmrecht
    Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsführer
  • Dr. Susanne Rabady
    stimmberechtigtes Mitglied
    Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH; Department für Allgemeine Gesundheitsstudien, Kompetenzzentrum für Allgemein- und Familienmedizin
  • DI Dr. Eva Lang 
    stimmberechtigtes Mitglied
    Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VII,  Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem
  • Prim. Univ.-Doz. Dr. Christoph Wenisch
    stimmberechtigtes Mitglied
    Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital 4. Medizinische Abteilung mit Infektions- und Tropenmedizin