Welche Daten werden zur Verfügung gestellt?

Die Daten, die auf der Plattform bereitgestellt werden, basieren zum einen auf dem Statistikregister, das gemäß § 4a Epidemiegesetz für statistische Auswertungen und wissenschaftliche Forschung aus dem Register anzeigepflichtiger Krankheiten des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) erstellt wird.

Im Standarddatensatz, der auf diesem Statistikregister, sind Daten zu COVID-19 Schutzimpfungen integriert und stehen den akkreditierten Einrichtungen zur Verfügung.>

Details des Epidemiologischen Meldesystems und darüber, wie die Daten in das System eingemeldet werden, finden Sie in Das Epidemiologische Meldesystem.

Ab Mitte März 2021 werden auch anonymisierte Hospitalisierungsdaten von Patientinnen und Patienten mit einer Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19 zur Verfügung gestellt.

Diese Daten beruhen auf den Abrechnungsdaten der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF).

Die Hospitalisierungsdaten enthalten zudem anonymisierter Informationen der Intensivdokumentation der Satzarten I11-SAPS3 (Simplified Acute Physiology Score) sowie I12-TISS-A (Simplified Therapeutic and Intervention Scoring System), die auch klinische Parameter enthalten.

Details zur  Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung finden Sie hier.

Die Daten aus dem Statistikregister des EMS sowie die Hospitalisierungsdaten werden jeweils anonymisiert zur Verfügung gestellt und können daher vorerst nicht kombiniert/verknüpft werden.

Ergänzend zu den Daten aus dem Statistikregister und den Hospitalisierungsdaten stellt das Research Center for Molecular Medicine of the Austrian Academy of Sciences (CeMM)die Ergebnisse der dort durchgeführten SARS-CoV-2-Virusgenomsequenzierungen der wissenschaftlichen Forschung im Wege der Datenplattform bereit.

Wie werden die Daten zur Verfügung gestellt?

Die Bereitstellung der Daten erfolgt unter höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit. Daher ist es u. a. erforderlich, dass sich Forschungseinrichtungen durch den Beirat akkreditieren lassen, um die Daten verarbeiten zu dürfen.

Der Zugriff auf die verschlüsselten Daten ist nach Abschluss eines Datenverwendungsvertrags unter Angabe des durch die GÖG übermittelten Benutzernamens und Passworts möglich.

Das für die Entschlüsselung der Daten erforderliche Passwort wird dabei getrennt von den Zugangsdaten übermittelt.

Die Daten werden zum Zwecke der Reproduzierbarkeit der Ergebnisse versioniert zur Verfügung gestellt.

Wir orientieren uns in der Gestaltung der Datenplattform Covid-19 an den FAIR-Prinzipien (findable, accessible, interoperable, reuseable) zur Nutzbarmachung digitaler Daten für die Forschung.

  • Auffindbarkeit: Die Datenplattform wird über eine Website mit entsprechenden Metainformationen für Suchmaschinen zur Verfügung gestellt. Sie wird auch über die offizielle Seite des zuständigen Bundesministeriums sowie über die Website der Gesundheit Österreich GmbH zugänglich sein. Wir werden uns auch um eine Eintragung in relevante Register internationaler Forschungsdatenplattformen (z.B. https://www.re3data.org/) bemühen.
  • Zugänglichkeit: Aufgrund der Datenschutzbestimmungen und der Sensibilität der Daten ist der EMS-Datensatz nicht offen zugänglich. Interessierte Forschende können jedoch über diese Website um Akkreditierung ansuchen, die eine Datennutzung ermöglicht. Verwenden Sie dazu das entsprechende Online-formular. Bei Fragen wenden Sie sich an datenplattform-covid@goeg.at.
  • Interoperabilität: Entsprechend dem FAIR-Prinzip der Interoperabilität bemühen wir uns um eine Beschreibung der Metadaten (konkret der Attribute/Variablen) nach forschungsfeldspezifischen Standardterminologien. EMS-Daten werden nach einem HL7-Standard eingemeldet, dessen Implementierungsleitfaden die Datenfelder im Detail beschreibt (siehe vor allem Kapitel 4 und 5).Für eine detaillierte Beschreibung der Attribute im EMS verweisen wir darüber hinaus auf den auf HL7 CTS2 aufbauenden Terminologieserver des Bundesministeriums (siehe EMS-spezifische Codeliste im Bereich Sonstiges).
  • Nachnutzung: Wir versuchen die Nachnutzung und Reproduktion durch die Beschreibung der Daten und Metadaten so gut es geht zu ermöglichen. Die spezielle Natur der EMS-Daten verunmöglicht aktuell eine freie Lizenzierung. Im Detail werden die Möglichkeiten zur Nachnutzung im jeweiligen Datenverwendungsvertrag geregelt.